Beratungshilfe

Wenn Sie die Kosten der Beratung oder meiner Tätigkeit für Sie nicht bezahlen können, gibt es die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Dann zahlt der Staat die Gebühren. Voraussetzung für ein Beratungsgespräch ist dann, dass Sie Folgendes mitbringen:

  1. 15 € Eigenanteil
  2. die unterschriebenen Hinweise zur Beratungshilfe
  3. das unten zum Download zur Verfügung gestellte Formular, vollständig ausfüllt, zusammen mit den notwendigen Unterlagen zum Nachweis Ihrer Einnahmen und Ausgaben oder einen Berechtigungsschein, den sie sich vorher bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht geholt haben.
Ich weise auch darauf hin, dass das Ausfüllen und Unterzeichnen eines oder aller dieser Formulare kein Mandatsverhältnis begründet. Ich behalte mir vor, im Ausnahmefall (z.B. bei Interessenkollision oder Arbeitsüberlastung), die Übernahme des Mandats abzulehnen. 
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Antrag auf Beratungshilfe
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Hinweise Beratungshilfe
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Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe

Wenn die Sache sich bereits vor Gericht befindet oder Sie ein Verfahren beginnen wollen/müssen, die Kosten dafür aber nicht selbst zahlen können, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Das dafür notwendige Formular finden Sie unten zum Download. Voraussetzung für ein Beratungsgespräch ist dann, dass Sie Folgendes mitbringen:

  1. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular und
  2. alle notwendigen Nachweise für Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben.
Ich weise auch darauf hin, dass das Ausfüllen und Unterzeichnen eines oder aller dieser Formulare kein Mandatsverhältnis begründet. Ich behalte mir vor, im Ausnahmefall (z.B. bei Interessenkollision oder Arbeitsüberlastung), die Übernahme des Mandats abzulehnen. 
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Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe
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