Elternunterhalt

Immer häufiger kommt es vor, dass Kinder auf Unterhalt für ihre Eltern in Anspruch genommen werden. Dies geschieht dann meistens nicht durch die Eltern selbst, sondern durch Sozialhilfeträger, die für Heimkosten der pflegebedürftigen Eltern aufkommen.

 

Hier gelten etwas andere Spielregeln, als wenn es um Kindes- oder Ehegattenunterhalt geht. So ist z.B. der Selbstbehalt höher und eigene Altersvorsorge kann in größerem Umfang berücksichtigt werden.

 

Gern berate ich Sie auch in einem solchen Fall und  übernehme die Auseinandersetzung mit der anspruchstellenden Behörde. Zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs finden Sie im Servicebereich unter "Elternunterhalt" nähere Informationen.