Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung ist eine vom Zugewinn grundsätzlich völlig unabhängige Angelegenheit. Dennoch ist es häufig sinnvoll, diese beiden zu verknüpfen, z.B. durch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Es ist kaum sinnvoll, zu klären, ob und in welcher Höhe Sie von Ihrem Ehegatten einen Zugewinnausgleich beanspruchen können, wenn nicht auch gleichzeitig geklärt wird, wie es mit dem Haus weiter gehen soll, das Ihnen beiden je zur Hälfte gehört. Denn diese Fragen, wie sie auch bei gemeinsamen Bausparverträgen o.ä. auftreten können,  klärt der Zugewinnausgleich ebensowenig wie die Scheidung an sich. Hier bleibt es grundsätzlich bei der gemeinsamen Eigentümerschaft, sodass sich über diese Dinge gesondert auseinandergesetzt werden muss, eben eine Vermögensauseinandersetzung, erfolgen muss.