Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich findet grundsätzlich mit der Scheidung zusammen statt.

 

Er soll dafür Sorge tragen, dass die Renten, welche die Eheleute während der Ehe "angespart" haben, gerecht zwischen beiden aufgeteilt werden. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch nicht immer die sinnvollsten. Die Reform, die zum 01.09.2009 in Kraft getreten ist, hat die Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung dieser Folgesache erweitert. Vom teilweisen Ausschluss über die Modifizierung bis zum Komplettausschluss ist grundsätzlich alles möglich und kann in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden.