Nebenklagen

Als Opfer einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, als sogenannter Nebenkläger im Strafverfahren gegen den Täter aufzutreten. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur als Zeuge vernommen werden, sondern wir die Möglichkeit haben, selbst Fragen an den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige zu richten, selbst ein Plädoyer zu halten und einen Antrag zur Höhe der Strafe zu stellen.

 

So haben wir sehr viel größere Einflussmöglichkeiten auf den Verlauf des Verfahrens und können Ihrer Stimme, der Stimme des Opfers, viel stärkeres Gewicht verleihen und Ihnen besseres Gehör verschaffen. 

 

Ggf. können Sie auch für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe erhalten.