Schadensersatz im Strafverfahren

Wenn Sie als Opfer im Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger auftreten, können Sie zugleich Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter geltend machen.

 

Sie brauchen nicht abzuwarten, wie das Strafverfahren ausgeht, um einen weiteren Prozess vor einem Zivilgericht gegen den Täter zu führen. Der Strafrichter entscheidet dann zugleich mit der Strafe auch über die Frage der Entschädigung für Sie.

 

Diese Möglichkeit ist vielen Geschädigten leider nicht bekannt, sollte jedoch regelmäßig in Erwägung gezogen werden.

 

Ggf. können Sie auch für dieses, sogenannte  Adhäsionsverfahren, Prozesskostenhilfe erhalten.