Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie z.B. eine Vorladung durch die Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten?

 

Bitte nehmen Sie sofort Kontakt zu mir auf! Keinesfalls sollten Sie bei der Polizei Angaben zur Sache machen. Wenn Sie dort selbst hingehen wollen, beschränken  Sie sich auf Angaben zu den Personalien. Was Sie jetzt sagen, kann später nicht zurück genommen und oft nur schwer abgemildert oder korrigiert werden.

 

Besser noch, kommen Sie direkt mit der Vorladung in meine Kanzlei, damit ich von Ihnen eine Vollmacht erhalte, Ihre Vertretung anzeigen und Akteneinsicht beantragen kann. Letztere erhalten Sie nur über einen Anwalt. Sie bringt Ihnen den Vorteil, sich zunächst über die erfolgten Ermittlungen, z.B. Zeugenaussagen etc. informieren zu können, bevor wir zusammen entscheiden, ob und welche Angaben Sie machen sollten. Nur so ist eine gezielte und effektive Verteidigung möglich!