Verteidigung im Strafverfahren

Anklageschrift

Wenn Sie eine Anklage erhalten haben, haben Sie zunächst zwei Wochen, um zu dieser Stellung zu nehmen, bevor das Gericht entscheidet, ob tatsächlich eine Hauptverhandlung durchgeführt werden soll. Diese Zeit sollten wir nutzen. Vereinbaren Sie also schnellstmöglich einen Termin mit mir. Vielleicht lässt sich das Verfahren schon hier stoppen, ohne das die Öffentlichkeit davon etwas mitbekommen hat.

 

Eröffnungsbeschluss

Auch wenn Sie bereits den sogenannten Eröffnungsbeschluss erhalten haben, die oben erwähnte Frist also verstreichen lassen haben, ist es noch nicht zu spät, um Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens zu nehmen. So kann ich für Sie z.B. Beweisanträge stellen, also die Befragung von Zeugen bewirken, welche die Polizei bisher nicht vernommen hat und ähnliches. Es lohnt sich also auch in diesem Stadium noch, mich aufzusuchen. Dies sollte möglichst vor einer Terminierung für den Verhandlungstag durch das Gericht geschehen, spätestens aber, wenn Sie die Ladung erhalten.

 

Strafbefehl

Was ist nun aber ein Strafbefehl? Wenn Sie einen solchen erhalten haben, bedeutet dies, dass die Staatsanwaltschaft und das Gericht eine öffentliche Verhandlung nicht für erforderlich hielten. Die Strafe ist, sozusagen, im schriftlichen Verfahren gegen Sie festgesetzt worden. Dies bedeutet aber auch, dass Sie sich nicht vor dem Richter äußern konnten. Daher ist der Strafbefehl nicht endgültig. Gern können Sie mit dem Strafbefehl zu mir kommen und ich bespreche mit Ihnen, ob sich ein Einspruch gegen diesen lohnt. In jedem Fall ist dieser zwei Wochen nach Erhalt des Strafbefehls einzulegen, sonst wird dieser rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden. In jedem Fall ermöglicht Ihnen der Einspruch einen Zeitgewinn, was z.B. bei einer Führerscheinsperre relevant sein kann und Sie können durch mich Akteneinsicht erhalten. Dann können wir immer noch entscheiden, ob das Verfahren durchgezogen werden soll, also eine mündliche Verhandlung erfolgt oder wir den Einspruch zurück nehmen.