Verteidigung in Bußgeldsachen

Am sinnvollsten ist, Sie vereinbaren umgehend einen Termin und kommen mit dem Bußgeldbescheid in meine Kanzlei. Gegen diesen müssen wir  fristgerecht Einspruch eingelegen, damit alle Verteidigungschancen gewahrt bleiben.

 

Auch hier erhalten Sie von der Verwaltungsbehörde, in Verkehrsordnungswidrigkeiten z.B. dem Regierungspräsidium, nur Akteneinsicht, wenn Sie anwaltlich vertreten sind. So können wir z.B. Videoaufnahmen oder Bilder von Verkehrsverstößen einsehen, bevor wir gegenüber der Behörde eine Begründung des Einspruchs abgegeben.

 

Auch hier gilt also: keine Zeit verlieren und mich so früh wie möglich in die Verteidigung einbeziehen!