Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen dem Trennungsunterhalt, der von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt werden muss und dem nachehelichen Unterhalt, der ggf. dann noch folgt.

 

Trennungsunterhalt

Mit das Wichtigste, was es zu wissen gilt ist: Verlieren Sie keine Zeit, sondern lassen Sie sich möglichst zeitnah zur Trennung beraten! Sonst kann es passieren, dass Sie Geld "verschenken". Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Unterhaltsberechtigter oder Zahlungspflichtiger sind.

 

Im Merkblatt "Trennungsunterhalt" habe ich für Sie aufgelistet, welche Informationen und Unterlagen ich für eine erste Berechnung benötige. Die Ehepartner haben auch wechselseitig den Anspruch auf Auskunft, den ich ggf. für Sie durchsetzen kann, sollten Ihnen die Unterlagen nicht zur Verfügung stehen.

 

nachehelicher Unterhalt

Oft werde ich natürlich danach gefragt, wie lange Unterhalt gezahlt werden muss bzw. beansprucht werden kann. Hier ist die Rechtsprechung in den letzten Jahren sehr kompliziert geworden und damit auch dringend eine individuelle Beratung nötig.

 

Der Gesetzgeber hat mit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr 2008 das Eigenverantwortungsprinzip gestärkt. Grundsätzlich gilt also: nach der Scheidung ist jeder Ehegatte wieder für sich allein verantwortlich.

Doch auch hier ist es natürlich nicht so einfach, dass niemals mehr ein Unterhaltsanspruch bestehen kann. Aber es bedeutet, dass nach Ehescheidung, verschärfte Voraussetzungen gelten. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber jedoch auch mit der Reform verankert, dass grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung durch die Gerichte zu fällen ist. Von einer Entscheidung, die man vielleicht im Fall eines Bekannten erlebt hat oder aus dem Internet entnommen, kann also nicht geschlossen werden, dass im eigenen Fall dieselbe Entscheidung gefällt werden wird. Die Umstände des Einzelfalls müssen genau festgestellt und bewertet werden. Welche detaillierten Informationen ich daher in jedem Fall von Ihnen benötige, können Sie sie im Merkblatt "nachehelicher Unterhalt" nachlesen und so das Beratungsgespräch effektiv vorbereiten.