Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt richtet sich im Wesentlichen nach der Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend für die Höhe des Unterhalts, den derjenige, bei dem das Kind nicht lebt (Barunterhaltspflichtiger) zu zahlen hat, sind Umstände wie Höhe des Nettoeinkommens und Alter des Kindes.

 

Leider ist es aber nicht so einfach, dass Sie nur die Lohnabrechnung zu nehmen brauchen, dann in die Tabelle schauen und wissen, was Sie verlangen können bzw. was Sie zu zahlen haben.

 

Zur Düsseldorfer Tabelle gibt es sehr umfangreiche Rechtsprechung der zuständigen Gerichte. Diese ist in den sogenannten Leitlinien, die in den Bundesländern unterschiedlich ausfallen können, zusammengefasst. Dort findet man Hinweise zu Fragen wie

  • Welche Abzüge sind anzuerkennen, wenn man das zugrunde zulegende Einkommen ermittelt?
  • Wie geht das bei Selbständigen?
  • Was ist bei Arbeitslosigkeit oder Bezug von Sozialleistungen?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt? Ist er gegenüber dem Ehegatten anders als gegenüber dem Kind?
  • Was ist bei mehreren Kindern, die Unterhalt verlangen?
  • Was ist mit eigenen Einkünften des Kindes?
  • Was ist mit Kosten für Kindergarten, Klassenfahrt, Konfirmation etc?

 

Dies sind nur einige Beispiele dafür, welche Punkte beim Kindesunterhalt entscheidende Unterschiede machen können. Gern erstelle ich eine Unterhaltsberechnung für Sie oder überprüfe Forderungen, die gegen Sie gestellt werden. Was Sie zum Beratungsgespräch mitbringen sollten und welche Angaben und Unterlagen ich von Ihnen benötige, finden Sie im Merkblatt "Kindesunterhalt"  aufgelistet.