Jedem von uns kann es passieren, sich plötzlich als Beschuldigter in einem Strafverfahren wieder zu finden. Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr z.B. kann genügen, damit ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird oder Sie geblitzt werden und einen Bußgeldbescheid erhalten.
Aber auch als Opfer einer Straftat sollten Sie sich für das Strafverfahren und für Ihre Rechte in diesem interessieren. Denn Sie müssen nicht zwangsläufig auf die Rolle des Zeugen begrenzt bleiben.